Neues Widerrufsrecht für Onlineshops

Shopbetreiber müssen bis zum 13.06.2014 handeln!

europa

Aufgrund ständiger Änderungen beim Widerrufsrecht wurden in den letzten Jahren tausende Shopbetreiber abgemahnt. Nun steht erneut eine umfassende Neuregelung von Widerruf & Co. im BGB an. Alle Shopbetreiber müssen diese Änderungen bis Mitte 2014 umgesetzt haben.

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Wie die Widerrufbelehrung konkret aussieht hängt unter anderem von folgenden Punkten ab:

  • Ware oder digitale Inhalte?
  • Kaufvertrag oder Dienstleistung?
  • Wie kann der Kunden die Ware zurück senden?
  • Geht es um die regelmäßige Lieferung von Waren?
  • Werden die Artikel getrennt oder zusammen verschickt?
  • Bestellt der Kunden nur einen Artikel oder mehrere Artikel?
  • Welche Kosten soll der Kunde bei der Rücksendung tragen?

Die Einführung der EU-Verbraucherrechterichtlinie ab dem 13.06.2014 wird zahlreiche Änderungen für Shopbetreiber und Dienstleister nach sich ziehen. Die Änderungen beim Widerrufsrecht sind nur ein kleiner Teil zahlreichen Neuregelungen. Daneben gelten für Online-Händler strengere Informationspflichten gegenüber den Kunden, es kommt zu Änderungen beim Umgang mit Retouren, den Rücksendekosten usw..

Die konkreten Änderungen der Widerrufsbelehrung im Detail

Verbraucher trägt grundsätzlich die Kosten der Rücksendung (keine 40 Euro Klausel)

Abweichend von der bisherigen Widerrufsbelehrung können ab dem 13.06.2014 dem Käufer die Kosten für die Rücksendung der Ware nach einem erfolgten Widerruf vertraglich auferlegt werden. Die bisherige Klausel, wonach der Verkäufer ab einem Warenwert von 40 EUR automatisch die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, entfällt.

Download: Neue Muster-Widerrufsbelehrung

Ab dem 13.06.2014 wird Händlern eine in ganz Europa geltende „Musterwiderrufsbelehrung“ zur Verfügung gestellt, um Verträge im Internet rechtssicher gestalten zu können. Ein entsprechendes Muster findet sich in Anlage 1 zu Artikel 246a (1) Abs. 2 S. 2 EGBGB.

Widerrufsfrist für Beginn und Ende des Widerrufsrechts

Ebenfalls neu gefasst sind die Regelungen zur Widerrufsfrist in § 355 BGB, also zum Zeitpunkt, in dem das Widerrufsrecht erlischt. Es gibt jetzt eine einheiltliche Frist von 14 Tagen bei korrekter Belehrung.

Downloads können vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden

Mit der Neuregelung des Widerrufsrechtes wird nun in § 312g BGB ebenfalls eindeutig geregelt, dass auch digitale Güter und Downloads vom Widerruf ausgeschlossen sein können.

Widerruf in Textform nicht mehr notwendig

Die Käufer müssen den Vertrag künftig nicht mehr per „Textform“, also per Mail, Fax oder Post, widerrufen. Künftig kann ein Vertrag auch per Telefon widerrufen werden. Abmahnungen wegen der Angabe von Telefonnummern in der Widerrufsbelehrung dürften damit der Vergangenheit angehören.

Der Widerruf muss vom Kunden ausdrücklich erklärt werden

Abweichend von der bisherigen Regelung kann der Widerruf eines Vertrags künftig nicht mehr durch kommentarlose Rücksendung der Ware oder der Verweigerung der Annahme eines Paktes erfolgen. Der Widerruf muss vom Verbraucher nach § 355 Abs.2 BGB eindeutig erklärt werden.

Es gibt kein Rückgaberecht mehr

Bisher galt, dass der Shopbetreiber bei Vertragsschluss statt des Widerrufsrechts auch ein Rückgaberecht vereinbaren konnte. Allerdings war der Mehrzahl der Kunden (und wahrscheinlich auch der Shopbetreiber) der Unterschied zwischen Widerrufsrecht und Rückgaberecht oft nicht klar.  Auf ein gesondertes Rückgaberecht wird in Zukunft verzichtet. Es gibt nur noch ein einheitliches Widerrufsrecht.

Das neue Widerrufsrecht gilt einheitlich in ganz Europa

Aktuell gibt es zwar in jedem Land der EU ein Widerrufsrecht. Dieses Recht ist im Detail aber in jedem Land anders ausgestaltet. Damit ist ab Mitte 2014 Schluss. Das Widerrufsrecht gilt dann einheitlich europaweit: 14 Tage, wenn ordnungsgemäß belehrt wurde bzw. 12 Monate und 14 Tage, wenn nicht oder nicht korrekt belehrt wurde.

Es gibt ein zusätzliches „Muster Widerrufsformular“

Zusätzlich zu der eigentlichen Belehrung über das Widerrufsrecht müssen Händler den Kunden nun laut § 356 BGB ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen.

Muster_Widerrufsformular

Es gibt zahlreiche Ausnahmeregelungen

Bereits beim heutigen Widerrufsrecht bestehen Ausnahmefälle, bei denen ein Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Solch ein Ausnahmefall liegt etwa vor, wenn ein Artikel individuell nach Kundenspezifikationen gefertigt worden ist (Beispiel: Ein individuell angefertigter Maßanzug). Hintergrund ist hierbei, dass solch ein Artikel im Falle des Widerrufes nur schwerlich durch den Online-Händler erneut verkauft werden könnte.

Die Liste der bestehenden Ausnahmeregelungen in § 312 g BGB wird ab Juni 2014 erweitert, etwa um den Punkt, dass kein Widerrufsrecht bei versiegelten Waren besteht, „die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde“. Was jedoch genau unter den Punkten „aus Gründen der Hygiene“ zu verstehen ist und wie genau eine solche Versiegelung der Ware auszusehen hat, damit der Ausschluss des Widerrufsrechtes gilt, darüber schweigt sich der Gesetzgeber aus, sodass die Regelung künftig von den Gerichten ausgelegt werden muss.

WICHTIG: Es gibt keine Übergangsfristen !!!

Unverständlicherweise sieht das neue Gesetz zum Leidwesen vieler Händler keine Übergangsfristen vor. Das bedeutet, dass jeder Händler, Dienstleister und Shopbetreiber, der (auch) mit privaten Kunden Geschäfte über das Internet macht, am 13.06.2014 Punkt 00.00 Uhr sämtliche Änderungen vollständig umgesetzt haben muss. Wie bei allen Gesetzesänderungen in diesem Bereich ist wohl mit massenhaften Abmahnungen zu rechnen.

JEDER Shopbetreiber muss diese Änderungen zum 13.06.2014 umgesetzt haben. Die amtliche „Musterwiderrufsbelehrung“ muss individuell angepasst werden. Die konkrete Formulierung der Widerrufsbelehrung ist immer abhängig vom jeweiligen Geschäftsmodell. Hierzu sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, um Abmahnungen zu vermeiden.

Quelle: Neues Widerrufsrecht: Wichtige Änderungen ab Juni 2014 in Widerrufsbelehrung & Co. für alle Onlineshops