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  FAQs

zu: Internet allgemein

Hier finden Sie eine Menge Fragen und eine Menge Antworten zu obigem Thema.

Bestimmt ist etwas für Sie dabei :)

FAQ - Internet allgemein
  1. An wen kann ich mich wenden, wenn ich bedenkliche oder rechtswidrige Inhalte im Internet entdecke?

  2. Kann byte:city mir dabei helfen, bei Spam-Mails und Hackerangriffen den Verursacher ausfindig zu machen?

 
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1. An wen kann ich mich wenden, wenn ich bedenkliche oder rechtswidrige Inhalte im Internet entdecke?

Die DENIC oder NSI sehen sich als zentrale Registrierungsstelle für Domains zu strikter Neutralität verpflichtet. Sie sieht sich weder als befugt noch als kompetent an, zu entscheiden, was ein moralisch für unsere heutige Gesellschaft noch akzeptabler Domainname ist. Solange ein Domainname als Begriff an sich nicht strafbar ist, nehmen wir daher eine Registrierung vor. Denn verantwortlich für den Domainnamen ist zunächst der Domaininhaber (siehe dazu auch die DENIC-Registrierungsbestimmungen, die jeder Kunde mit der Auftragserteilung für eine Domain anerkennt). 

Gewissenhaft zu unterscheiden ist zwischen dem Domainnamen und den Inhalten von Webseiten, die mit dieser Domain verknüpft sind. Auch hier liegt die Verantwortung in erster Linie beim Inhaber der Domain bzw. Anbieter der Inhalte. Daneben hat der Gesetzgeber auch eine gewisse Mitverantwortung der Internet Provider vorgesehen. Die DENIC oder NSI ist für Inhalte von Webseiten nicht zuständig und kann deshalb in dieser Hinsicht auch in gar keiner Weise tätig werden. 

Alle Versuche, mittels Filtern oder Listen bestimmte Inhalte (seien sie extremistischer oder pornographischer Natur) aus dem Netz zu entfernen, sind bislang gescheitert. Gegen solche Inhalte können die Provider nur dann etwas unternehmen, wenn sie davon Kenntnis erhalten. Sollten daher Sie als Nutzer des Internets auf Webseiten mit Inhalten stoßen, die Sie für bedenklich halten, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Domaininhaber (zu erfahren über unsere whois-Abfrage), den zuständigen Internet Provider oder eine Prüfungsinstanz wie die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia FSM (E-Mail: hotline@fsm.de). Die DENIC und viele ihrer Mitglieder sind übrigens Mitglieder der FSM und werden so ihrer Verantwortung und gesellschaftlichen Verpflichtung gerecht. 

Informationen finden Sie auch bei der Initiative gegen Missbrauch im Internet "N@IIN - No abuse in Internet". 

Sollten Sie der Auffassung sein, dass ein Domainname an sich rechtswidrig ist (d. h. durch ein Gesetz verboten, nicht nur anstößig oder moralisch bedenklich), wenden Sie sich bitte schriftlich an uns oder direkt an die Rechtabteilung der DENIC, die dann die Angele-
genheit prüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einleiten wird. 

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.

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2. Was ist eine Top Level Domain?
Wir sind nur zuständig für die Registrierung von Domains direkt unterhalb der Top Level Domain DE. Für IP-Netze bzw. Subdomains (z. B. www.domain.de, mail.domain.de, dialin.frankfurt.domain.de usw.) sind andere Organisationen bzw. die jeweiligen Zugangsprovider zuständig. Deshalb können wir in keinem Fall direkt Verursacher (Personen) von Spam-Mails bzw. Hackerangriffen ausfindig machen bzw. sogar sperren oder weitere Maßnahmen vornehmen. 

Wir schlagen Ihnen folgende Wege für Ihre Recherchen vor: 

Bei Vorhandensein eines Domainnamens bzw. einer Subdomain (unterhalb ".de"): Machen Sie den Domaininhaber bzw. administrativen Kontakt (admin-c) in unserer Whois-Abfrage ausfindig. Kontaktieren Sie mit Ihrem Anliegen den Domaininhaber bzw. admin-c mittels Email, Fax oder Brief. Um anhand seiner Log-Files die entsprechende Person ausfindig zu machen und gegebenenfalls weitere Massnahmen treffen zu können, benötigt er ganz exakte Angaben (Mail-Header bzw. exakte Zeit/Zeitzone, Domain usw.) Aus Datenschutzgründen bzw. berechtigten anderen Interessen bleibt es zunächst dem jeweiligen Provider/Domaininhaber überlassen, ob er Ihnen die genauen Personendaten übermittelt oder selber direkt entsprechende Massnahmen trifft. Sollten Ihnen Schäden entstanden sein, wäre es gegebenenfalls ratsam, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. 

Bei Vorhandensein einer IP-Adresse (z.B. 192.168.1.22): Mit dem Befehl "nslookup 'IP-Adresse'", (z.B. nslookup 192.168.1.22), können Sie unter vielen Betriebssystemen, soweit eine Reverse-Eintragung der IP erfolgte, die dazugehörige Domain ausfindig machen und dann entsprechend obiger Beschreibung vorgehen. Der IP-Adressraum wird derzeit weltweit von drei verschiedenen Organisationen vergeben. Sie können den Inhaber bzw. administrativen Kontakt (admin-c) des entsprechenden Netzes in einer der folgenden WHOIS-Abfragen ausfindig machen: 

  • RIPE (Europa): http://www.ripe.net/cgi-bin/whois
  • ARIN (Amerika): http://www.arin.net/whois/index.html 
  • APNIC (Asien): http://www.apnic.net/apnic-bin/whois.pl 
  • Kontaktieren Sie mit Ihrem Anliegen den IP-Netzinhaber bzw. admin-c mittels Email, Fax oder Brief. Um anhand seiner Log-Files die entsprechende Person ausfindig zu machen und gegebenenfalls weitere Massnahmen treffen zu können, benötigt er ganz exakte Angaben (Mail-Header bzw. exakte Zeit/Zeitzone, Domain usw.) Aus Datenschutzgründen bzw. berechtigten anderen Interessen bleibt es zunächst dem jeweiligen Provider/Domaininhaber überlassen, ob er Ihnen die genauen Personendaten übermittelt oder selber direkt entsprechende Massnahmen trifft. Sollten Ihnen Schäden entstanden sein, wäre es gegebenenfalls ratsam, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. 

    Handelt es sich um andere ccTLDs als DE, sollten Sie Ihre Informationen aus den dortigen whois-Abfragen entnehmen. Welche Registrierungsstellen für die Vergabe anderer ccTLDs zuständig sind, können sie bei CENTR erfahren.

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