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  FAQs

zu: Domainregistrierung

Hier finden Sie eine Menge Fragen und eine Menge Antworten zu obigem Thema.

Bestimmt ist etwas für Sie dabei :)

Viel Gefragtes - Domainregistrierung
  1. Wie muss der Name einer DE-Domain aufgebaut sein? Welche Namen oder Zeichen werden nicht registriert? 
  2. Warum gibt es keine Domainnamen mit nur zwei Zeichen? 
  3. Warum werden keine Kfz-Kennzeichen als Domainnamen registriert? 
  4. Wie erhalte ich Informationen über freie oder bereits registrierte (konnektierte) DE-Domains? 
  5. Warum ist eine registrierte Domain nicht im WWW zu finden? 
  6. Was sind Personeneinträge (sog. RIPE-Handles) in der RIPE Datenbank, und wofür werden sie benötigt?
  7. DENIC-Registrierungsbedingungen
 
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1. Wie muss der Name einer DE-Domain aufgebaut sein? Welche Namen oder Zeichen werden nicht registriert?
Ein gültiger Domainname darf nur aus Zahlen und Buchstaben (nur A-Z) und dem Zeichen "-" (Bindestrich) bestehen, wobei er mit einer Zahl oder einem Buchstaben beginnen und enden muss. Umlaute und Sonderzeichen sind nicht erlaubt. Ein Domainname muss mindestens einen Buchstaben enthalten (ansonsten wäre eine Verwechslung mit IP-Adressen möglich). Beim Domainnamen wird nicht zwischen Groß-/Kleinschreibung unterschieden. Die Mindestlänge des Domainnamens beträgt drei Zeichen, die Höchstlänge 63 Zeichen (vergleiche RFC 1035).

Die Namen bestehender Top Level Domains (arpa, com, edu, gov, int, net, mil, org), 1- und 2-buchstabige Abkürzungen sowie deutsche Kfz-Kennzeichen sind als Domainnamen nicht zulässig.

Eine weitere, eigene Unterteilung in Subdomains ist möglich (eine direkte Subdomain von bytecity.de ist zum Beispiel support.bytecity.de). Diese Subdomains werden jedoch NICHT von der DENIC vergeben, sondern müssen von uns eingerichtet werden. Wenn Sie also die Webadresse http://www.subdomain.beispieldomain.de verwenden möchten,  registrieren wir für Sie den Domainnamen beispieldomain.de. Die Subdomain subdomain.beispieldomain.de richten wir dann für Sie ein!

Jeder Auftraggeber ist bei der Wahl des Domainnamens selbst für die Einhaltung des Namensrechts verantwortlich, evtl. auftretende Konflikte mit eingetragenen oder geschützten Namen sind durch ihn zu beheben. Der Auftraggeber VERSICHERT MIT DEM AUFTRAG, KEINE RECHTE DRITTER ZU VERLETZEN. Wir können für Namenskonflikte NICHT verantwortlich gemacht werden. Daher muss der Domaininhaber auch mit vollständiger Adresse (keine Postfach-Anschrift) bei der Registrierung angegeben werden. Ansprechpartner, an den wir Dritte bei Problemen verweisen, ist der sogenannte administrative Ansprechpartner (admin-c) der Domain. Er soll daher immer innerhalb der Organisation, für die die Domain in Auftrag gegeben wurde, angesiedelt sein.

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2. Warum gibt es keine Domainnamen mit nur zwei Zeichen?
Aufgrund eines Softwarefehlers in einer weit verbreiteten DNS Resolver Software, der bei der Verwendung von Domains der Form "topleveldomain.topleveldomain" (also beispielsweise www.edu.net oder www.at.de) auftritt, wurde beschlossen, keinerlei zweibuchstabige Domainnamen sowie Domainnamen, die wie Top Level Domains lauten, unterhalb DE zuzulassen. Die auftretenden Fehler verursachen nicht nur Probleme bei der entsprechenden Domain, sondern auch Schwierigkeiten bei anderen Sites.

Das Problem wird detailliert in RFC 1535 (A Security Problem and Proposed Correction With Widely Deployed DNS Software) beschrieben.

Es gibt insgesamt noch vier DE-Domains mit nur zwei Buchstaben aus der Zeit vor diesem Beschluss. Diese genießen Bestandsschutz. Es wird aber keine weiteren zweibuchstabigen Domains mehr geben.

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3. Warum werden keine Kfz-Kennzeichen als Domainnamen registriert?
Die DENIC hält die Kfz-Kennzeichen frei, da unter der Top Level Domain DE mittlerweile mehr als 2,5 Millionen Domainnamen registriert sind. Um den Markt zu erweitern, soll daher als Option für die Zukunft offengehalten werden, die Kfz-Kennzeichen als neue Second Level Domain (z. B. .mtk.de) für alle Interessenten aus der jeweiligen Region anzubieten.

Einige wenige Kfz-Kennzeichen wurden bereits belegt, bevor diese Entscheidung getroffen wurde. Sie genießen Bestandsschutz. Dies gilt auch dann, wenn das Kraftfahrzeugbundesamt in Flensburg neue Kfz-Kennzeichen vergibt, die schon als Domainname registriert sind. Die Flensburger Behörde veröffentlicht einmal im Jahr eine offizielle Liste mit den aktuellen Kfz-Kennzeichen. Dieses Verzeichnis dient als Grundlage für die Liste der Kennungen, die nicht als Domainnamen registriert werden können.

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4. Wie erhalte ich Informationen über freie oder bereits registrierte (konnektierte) DE-Domains?
Über unsere Domainsuche bieten wir Ihnen die Möglichkeit zu prüfen, ob eine Domain bereits vergeben oder noch zur Registrierung frei ist.

Wir beziehen unsere Daten aus der entsprechenden Datenbank der jeweiligen Registrierungsbehörden, die im Regelfall alle 15 Minuten automatisch aktualisiert wird.

Bestehende Registrierungen und die dazugehörigen Personendaten können Sie bei den entsprechenden Whois-Servern der DENIC eG oder der Networksolutions Inc. abgefragen.

Im Interesse aller Domaininhaber wird eine missbräuchliche Nutzung der Daten zivil- und strafrechtlich verfolgt.

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5. Warum ist eine registrierte Domain nicht im WWW zu finden?

Dafür kann es eine Reihe von Gründen geben: 

Wenn eine Domain registriert wird, dann muss die Domain spätestens nach einem Monat auch konnektiert werden. Konnektiert heißt, dass zwei Nameserver angegeben werden müssen, über die die Domain gefunden werden kann, oder aber mindestens ein direkter Eintrag auf dem Nameserver der DENIC eG (NSentry) erfolgen, der z. B. als Mailserver dient. Das bedeutet aber auch, dass ein Domainname bis zu einen Monat lang registriert wird (Kulanzreservierung), ohne dass ein Server dahintersteht. 

Wird die Domain schließlich voll konnektiert, können über sie verschiedene Dienste abgewickelt werden (WWW, Mail, FTP usw.). Nur weil "beispieldomainname.de" existiert, muss es keinen host "www.beispieldomainname.de" geben. Es gibt KEINE VERPFLICHTUNG, Webseiten aufzusetzen, und keine Regeln dafür, welche Dienste über eine Domain zur Verfügung gestellt werden. Eine Domainnutzung ist auch dann gegeben, wenn die Domain zum Beispiel nur für das Versenden von E-Mail oder den File-Transfer via FTP verwendet wird. 

Es ist auch möglich, dass zwar Webseiten existieren, der Server aber kurzzeitig nicht erreichbar ist. Vielleicht ist auch die angegebene URL nicht korrekt. Ob eine (wie auch immer geartete) Benutzung der Domain zu einem konkreten Zeitpunkt vorliegt, lässt sich weder technisch noch administrativ prüfen und wird deswegen auch nicht vorausgesetzt. 

In KEINEM FALL ergibt sich also aus der Nichterreichbarkeit einer Webseite ein Rechtsanspruch auf Freigabe eines Domainnamens. Dies gilt analog auch für die "under construction"-Seite.

Informationen zu den Daten registrierter Domains finden Sie unter unserer Online-Domainabfrage. 

Sollten Sie ein berechtigtes Interesse an den nicht veröffentlichten Daten registrierter Domains haben, so wenden Sie sich bitte schriftlich an: 

DENIC eG - Rechtsabteilung
Wiesenhüttenplatz 26 
60329 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 (0)69 / 27235-235 
E-Mail: recht@denic.de

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6. Was sind die Personeneinträge (sog. RIPE-Handles) in der RIPE Datenbank, und wofür werden sie benötigt?
Diese Einträge werden entweder vom Provider oder anderen mit dieser Datengrundlage des Whois Service beschäftigten Einrichtungen für mit dem Internet befasste Personen (z. B. Kontakte für Domains) vorgenommen. 

Personeneinträge beim RIPE sind von einem Maintainer geschützt, der unberechtigte Änderungen der Daten verhindern soll. Dabei handelt es sich entweder um den Maintainer des jeweiligen Providers, das heißt, dass nur der Provider, der den Eintrag angelegt hat, die Daten ändern kann. Oder es handelt sich um den "mnt-by: DENIC-P". Dieser ermöglicht es jedem Mitglied der DENIC eG und jedem von einem Mitglied autorisierten Reseller, die Daten zu ändern, schließt aber ebenfalls einen unautorisierten Zugriff aus. 

Wenn Sie eine Aktualisierung Ihrer Daten (bzw. eine Eintragung) wünschen, teilen Sie dies einfach Ihrem Provider mit. 

Der Eintrag in der RIPE Datenbank hat keinen Einfluss auf die technische Konnektivität einer Domain.

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7. DENIC-Registrierungsbedingungen

§1 Geltungsbereich 
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Registrierungsvertrag zwischen der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG, Frankfurt am Main, (nachfolgend "DENIC") und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde"). Der Kunde sendet den Registrierungsauftrag direkt oder über einen Internet Service Provider, der DENIC-Genosse ist, (nachfolgend "ISP") an die DENIC. Die DENIC nimmt den Auftrag durch Bestätigung oder Durchführung der Registrierung an. 

§2 Aufgaben von DENIC
 (1) Die DENIC registriert die Domain unter dem Top-Level .de., wenn die Domain nicht bereits für einen Dritten registriert ist. Die DENIC ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Nutzung durch den Anmelder rechtmäßig ist. Bei offensichtlichen Rechtsverletzungen kann die DENIC die Registrierung verweigern. 
(2) Die DENIC nimmt die Domain und deren technischen Daten in ein öffentliches Register (whois) auf, das, ausgenommen der Wartungszeiten, mit dem Internet verbunden ist und in regelmäßigen Abständen zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Die Bereitstellung des Registers durch andere Betreiber ist nicht Bestandteil der DENIC-Leistung. 
(3) Die DENIC versieht eine Domain mit einem Dispute-Eintrag, wenn ein Dritter glaubhaft macht, dass er ein Recht auf die Domain hat und dieses gegenüber dem Domain-Inhaber geltend macht, vorausgesetzt, er stellt die DENIC und den ISP von möglichen Ansprüchen des Domain-Inhabers und Dritter frei. Der Dispute-Eintrag hat Wirkung für ein Jahr. Die DENIC verlängert auf Antrag den Dispute-Eintrag, wenn der Dritte nachweist, dass die Auseinandersetzung noch nicht abgeschlossen ist. Eine Domain, die mit einem Dispute-Eintrag versehen ist, kann vom Inhaber weiter genutzt, jedoch nicht übertragen werden. 

§3 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde versichert, dass seine Angaben richtig sind und er zur Nutzung der Domain berechtigt ist, insbesondere, dass die Domain keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen allgemeine Gesetze verstößt. Hat er keine(n) Wohnsitz/Niederlassung in Deutschland, benennt er einen in Deutschland ansässigen Zustellungsbevollmächtigten als "admin-c". Jeder "admin-c" ist mit Zustellanschrift anzugeben. 
(2) Der Kunde stellt die technischen Voraussetzungen zur Konnektierung der Domain sicher, prüft sofort nach Registrierung die Funktionsfähigkeit des Zugriffs im Internet und die unter http://www.denic.de/servlet/Whois veröffentlichten Angaben und teilt der DENIC oder dem ISP Änderungen hierzu jeweils unverzüglich mit. 

§4 Vergütung 
(1) Wird der Auftrag über einen ISP erteilt und kommt dieser seinen Domain-Zahlungsverpflichtungen gegenüber der DENIC nach, ruht die Vergütungspflicht des Kunden. 
(2) Erfüllt der ISP seine Zahlungspflichten gegenüber der DENIC nicht, hat der Kunde die Registrierungsleistungen unmittelbar an die DENIC zu vergüten. Die Registrierungspreise und die Zahlungsfälligkeit ergeben sich aus der jeweils aktuellen DENIC-Preisliste, abrufbar unter http://www.denic.de/DENICdb/domainreg/DENICdirect/preisliste.html. Die DENIC kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten ändern. 

§5 Haftung
(1) Die DENIC haftet nur für von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden sowie bei verschuldeter Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Der ISP ist nicht DENIC-Erfüllungsgehilfe. 
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten haftet die DENIC höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, in der Regel bis zur Höhe einer Domain-Jahresvergütung. 
(3) Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die der DENIC aufgrund fehlerhafter Registrierungsangaben entstehen. 
(4) Der Kunde leistet der DENIC Ersatz für alle Schäden, die der DENIC durch die Inanspruchnahme Dritter wegen fehlender Berechtigung des Kunden zur Nutzung der Domain entstehen und stellt die DENIC von allen Ansprüchen Dritter frei. 

§6 ISP-Wechsel und Domain-Übertragung
(1) Bei Beendigung des ISP-Vertrags mit anschließender Selbstverwaltung durch den Kunden oder bei ISP-Wechsel gibt der Kunde selbst oder durch den neuen ISP den Auftrag, die Domain umzuregistrieren. Die DENIC nimmt die Umregistrierung vor, wenn der alte ISP der Freigabe nicht widerspricht oder der DENIC der Umregistrierungsauftrag des Kunden vorliegt. 
(2) Die Domain ist übertragbar. Die DENIC überträgt die Domain an einen vom Kunden benannten Dritten, wenn der Kunde den Registrierungsvertrag kündigt und der Dritte einen Auftrag zur Registrierung erteilt. Die DENIC ist berechtigt, einen Registrierungsauftrag abzulehnen, solange ein Dritter ein Recht auf die Nutzung der Domain gegenüber der DENIC geltend macht (Dispute-Eintrag). 

§7 Kündigung und Sperrung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann vom Kunden - erstmals nach Ablauf des ersten Vertragsjahres - mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats gekündigt werden. Geleistete Vergütungen erstattet die DENIC nicht. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 
(2) Die DENIC kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn a) der Kunde wesentliche Vertragspflichten nachhaltig verletzt, insbesondere z. B. nach Mahnung und Fristsetzung die fällige Vergütung nicht bezahlt oder b) die Domain als solche rechtswidrig ist oder c) der Kunde schriftlich und uneingeschränkt erklärt, er wolle die Domain nicht nutzen oder d) in einem rechtskräftigen gerichtlichen Titel festgestellt ist, dass der Kunde nicht berechtigt ist, die Domain zu nutzen oder e) der ISP des Kunden nach Mahnung und Fristsetzung eine fällige Domain-Vergütung nicht bezahlt oder die Domain nicht ordnungsgemäß verwaltet und der Kunde nach Aufforderung innerhalb einer Frist von einem Monat weder einen neuen ISP benennt noch der Weiterführung ohne ISP zustimmt oder f) die Identität des Kunden aus den Registrierungsangaben nicht festgestellt werden kann oder g) die Zustellung an den unter "admin-c" Genannten bei zwei aufeinander folgenden Versuchen scheitert, ohne dass die DENIC dies zu vertreten hat, oder h) der Kunde nach Aufgabe seines Wohnsitzes/seiner Niederlassung in Deutschland nach Mahnung und Fristsetzung keinen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland als "admin-c" benennt oder i) Domain-Daten falsch sind. 

§8 Datenschutzhinweis
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Namen und Anschriften des Domaininhabers sowie des administrativen und technischen Ansprechpartners und des Zonenverwalters, vom technischen Ansprechpartner und Zonenverwalter zudem die Telefon- und Telefaxnummer sowie die E-Mail-Adresse, im DENIC-Register (whois) veröffentlicht und im Rahmen des DENIC-Abfrageservices weitergegeben werden. Weitere Telefonnummern, Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen werden nur auf ausdrücklichen, schriftlich erklärten Wunsch des Kunden veröffentlicht und mitgeteilt. 

§9 Rechtswahl und Gerichtsstand 
Der Registrierungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Für Kaufleute und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrag. Die DENIC kann auch im allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.

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