|
§1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Registrierungsvertrag zwischen der DENIC Domain
Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG, Frankfurt am Main, (nachfolgend "DENIC") und dem
Auftraggeber (nachfolgend "Kunde"). Der Kunde sendet den Registrierungsauftrag direkt oder über
einen Internet Service Provider, der DENIC-Genosse ist, (nachfolgend "ISP") an die DENIC. Die
DENIC nimmt den Auftrag durch Bestätigung oder Durchführung der Registrierung an.
§2 Aufgaben von DENIC
(1) Die DENIC registriert die Domain unter dem Top-Level .de., wenn die Domain nicht bereits für
einen Dritten registriert ist. Die DENIC ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Nutzung durch den
Anmelder rechtmäßig ist. Bei offensichtlichen Rechtsverletzungen kann die DENIC die Registrierung
verweigern.
(2) Die DENIC nimmt die Domain und deren technischen Daten in ein öffentliches Register (whois) auf, das,
ausgenommen der Wartungszeiten, mit dem Internet verbunden ist und in regelmäßigen Abständen zum
Herunterladen zur Verfügung gestellt wird. Die Bereitstellung des Registers durch andere Betreiber ist
nicht Bestandteil der DENIC-Leistung.
(3) Die DENIC versieht eine Domain mit einem Dispute-Eintrag, wenn ein Dritter glaubhaft macht, dass er ein
Recht auf die Domain hat und dieses gegenüber dem Domain-Inhaber geltend macht, vorausgesetzt, er stellt
die DENIC und den ISP von möglichen Ansprüchen des Domain-Inhabers und Dritter frei. Der Dispute-Eintrag
hat Wirkung für ein Jahr. Die DENIC verlängert auf Antrag den Dispute-Eintrag, wenn der Dritte nachweist,
dass die Auseinandersetzung noch nicht abgeschlossen ist. Eine Domain, die mit einem Dispute-Eintrag
versehen ist, kann vom Inhaber weiter genutzt, jedoch nicht übertragen werden.
§3 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde versichert, dass seine Angaben richtig sind und er zur Nutzung der Domain berechtigt ist,
insbesondere, dass die Domain keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen allgemeine Gesetze verstößt.
Hat er keine(n) Wohnsitz/Niederlassung in Deutschland, benennt er einen in Deutschland ansässigen
Zustellungsbevollmächtigten als "admin-c". Jeder "admin-c" ist mit Zustellanschrift
anzugeben.
(2) Der Kunde stellt die technischen Voraussetzungen zur Konnektierung der Domain sicher, prüft sofort nach
Registrierung die Funktionsfähigkeit des Zugriffs im Internet und die unter http://www.denic.de/servlet/Whois
veröffentlichten Angaben und teilt der DENIC oder dem ISP Änderungen hierzu jeweils unverzüglich
mit.
§4 Vergütung
(1) Wird der Auftrag über einen ISP erteilt und kommt dieser seinen Domain-Zahlungsverpflichtungen
gegenüber der DENIC nach, ruht die Vergütungspflicht des Kunden.
(2) Erfüllt der ISP seine Zahlungspflichten gegenüber der DENIC nicht, hat der Kunde die
Registrierungsleistungen unmittelbar an die DENIC zu vergüten. Die Registrierungspreise und die
Zahlungsfälligkeit ergeben sich aus der jeweils aktuellen DENIC-Preisliste, abrufbar unter http://www.denic.de/DENICdb/domainreg/DENICdirect/preisliste.html.
Die DENIC kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten ändern.
§5 Haftung
(1) Die DENIC haftet nur für von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursachte Schäden sowie bei verschuldeter Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten und bei
Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Der ISP ist nicht DENIC-Erfüllungsgehilfe.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten haftet die DENIC
höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, in der Regel bis zur Höhe einer
Domain-Jahresvergütung.
(3) Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die der DENIC aufgrund fehlerhafter Registrierungsangaben
entstehen.
(4) Der Kunde leistet der DENIC Ersatz für alle Schäden, die der DENIC durch die Inanspruchnahme Dritter
wegen fehlender Berechtigung des Kunden zur Nutzung der Domain entstehen und stellt die DENIC von allen
Ansprüchen Dritter frei.
§6 ISP-Wechsel und Domain-Übertragung
(1) Bei Beendigung des ISP-Vertrags mit anschließender Selbstverwaltung durch den Kunden oder bei
ISP-Wechsel gibt der Kunde selbst oder durch den neuen ISP den Auftrag, die Domain umzuregistrieren. Die
DENIC nimmt die Umregistrierung vor, wenn der alte ISP der Freigabe nicht widerspricht oder der DENIC der
Umregistrierungsauftrag des Kunden vorliegt.
(2) Die Domain ist übertragbar. Die DENIC überträgt die Domain an einen vom Kunden benannten Dritten,
wenn der Kunde den Registrierungsvertrag kündigt und der Dritte einen Auftrag zur Registrierung erteilt.
Die DENIC ist berechtigt, einen Registrierungsauftrag abzulehnen, solange ein Dritter ein Recht auf die
Nutzung der Domain gegenüber der DENIC geltend macht (Dispute-Eintrag).
§7 Kündigung und Sperrung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann vom Kunden - erstmals nach Ablauf des ersten
Vertragsjahres - mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats gekündigt werden. Geleistete
Vergütungen erstattet die DENIC nicht. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Die DENIC kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn
a) der Kunde wesentliche Vertragspflichten nachhaltig verletzt, insbesondere
z. B. nach Mahnung und
Fristsetzung die fällige Vergütung nicht bezahlt oder b) die Domain als solche rechtswidrig ist oder c)
der Kunde schriftlich und uneingeschränkt erklärt, er wolle die Domain nicht nutzen oder d) in einem
rechtskräftigen gerichtlichen Titel festgestellt ist, dass der Kunde nicht berechtigt ist, die Domain zu
nutzen oder e) der ISP des Kunden nach Mahnung und Fristsetzung eine fällige Domain-Vergütung nicht
bezahlt oder die Domain nicht ordnungsgemäß verwaltet und der Kunde nach Aufforderung innerhalb einer
Frist von einem Monat weder einen neuen ISP benennt noch der Weiterführung ohne ISP zustimmt oder f) die
Identität des Kunden aus den Registrierungsangaben nicht festgestellt werden kann oder g) die Zustellung an
den unter "admin-c" Genannten bei zwei aufeinander folgenden Versuchen scheitert, ohne dass die
DENIC dies zu vertreten hat, oder h) der Kunde nach Aufgabe seines Wohnsitzes/seiner Niederlassung in
Deutschland nach Mahnung und Fristsetzung keinen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland als "admin-c"
benennt oder i) Domain-Daten falsch sind.
§8 Datenschutzhinweis
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Namen und Anschriften des Domaininhabers sowie des administrativen
und technischen Ansprechpartners und des Zonenverwalters, vom technischen Ansprechpartner und Zonenverwalter
zudem die Telefon- und Telefaxnummer sowie die E-Mail-Adresse, im DENIC-Register (whois) veröffentlicht und
im Rahmen des DENIC-Abfrageservices weitergegeben werden. Weitere Telefonnummern, Telefaxnummern sowie
E-Mail-Adressen werden nur auf ausdrücklichen, schriftlich erklärten Wunsch des Kunden veröffentlicht und
mitgeteilt.
§9 Rechtswahl und Gerichtsstand
Der Registrierungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Für Kaufleute und Personen mit Wohnsitz oder
gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrag. Die DENIC kann auch im allgemeinen Gerichtsstand des Kunden
klagen.
Zurück zum Anfang |